- Ökumenischer Rat der Kirchen
- Ökumenischer Rat der Kirchen,Abkürzung ÖRK, Welt|rat der Kirchen, Weltkirchenrat, englisch World Council of Churches ['wəːld 'kaʊnsl əv 'tʃəːtʃɪz], Abkürzung WCC, organisatorisches Instrument der ökumenischen Bewegung mit Sitz in Genf. Der ÖRK stellt eine Art »Dachverband« christlicher Konfessionen dar, der den Mitgliedskirchen als Instrument des Dialogs und der Koordination ökumenischer Arbeit dienen soll. Nach der »Basisformel« seiner Verfassung ist er »eine Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes«. Als nicht staatliche Organisation ist der ÖRK bei den Vereinten Nationen akkreditiert. Hervorgegangen aus den Bewegungen für praktisches Christentum (»Life and Work«) und für Glauben und Kirchenverfassung (»Faith and Order«), erarbeiteten Vertreter beider Bewegungen 1938 einen ersten Verfassungs-Entwurf für den ÖRK, dessen Gründung schließlich 1948 in Amsterdam erfolgte. An der konstituierenden Vollversammlung nahmen Delegierte von 147 (überwiegend protestantische) Kirchen teil. Dem ÖRK gehören (Januar 2001) 342 Mitgliedskirchen in über 120 Ländern an; darunter mit Ausnahme der georgischen Kirche (Austritt 1997) und der bulgarisch-orthodoxen Kirche (Austritt 1998) alle orthodoxen und orientalischen Kirchen. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag, wenn zwei Drittel der bei der Vollversammlung vertretenen Mitgliedskirchen zustimmen. Voraussetzung dafür ist, dass die antragstellende Kirche die Basisformel akzeptiert, bereits länger besteht und mindestens 25 000 Mitglieder hat. Gegenüber seinen Mitgliedskirchen besitzt der ÖRK keine Weisungsbefugnis, sodass die Beschlüsse der Vollversammlung ausschließlich empfehlenden Charakter besitzen. Oberstes Organ des ÖRK ist die Vollversammlung, die in der Regel alle sieben Jahre zusammentritt und aus den offiziellen Delegierten das Präsidium und den Zentralausschuss (150 Mitglieder) wählt, die Programmrichtlinien festlegt und über Verfassungs- oder Strukturveränderungen entscheidet. Die Geschäftsführung liegt in den Händen des vom Zentralausschuss gewählten Exekutivausschusses und des Generalsekretärs (seit 1992 der deutsche evangelische Theologe K. Raiser). Seit der Gründungsversammlung fanden Vollversammlungen in Evanston, Illinois (1954), Delhi (1961), Uppsala (1968), Nairobi (1975), Vancouver (1983), Canberra (1991) und Harare (1998) statt. Der Haushalt des ÖRK wird zu etwa drei Viertel aus Beiträgen der Mitgliedskirchen gedeckt und hatte (1999) einen Umfang von rd. 45,4 Mio. sfr.Die inhaltliche Arbeit des ÖRK ist in vier Programmeinheiten gegliedert: »Einheit und Erneuerung« (Einheit I), »Leben, Bildung und Mission« (Einheit II), »Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfung« (Einheit III), »Teilen und Dienst« (Einheit IV); diese umfassen als Untereinheiten Kommissionen für die verschiedenen Arbeitsfelder (z. B. »Kirchliche Einheit: Glauben und Kirchenverfassung«; Faith and Order). Die Kommissionen veranstalten neben ihren regelmäßigen Sitzungen in unregelmäßigen Abständen eigene Weltkonferenzen; zuletzt die Kommission »Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung - ein konziliarer Lernprozess« (Einheit III) 1991 in Seoul und die Kommission »Kirchliche Einheit: Glauben und Kirchenverfassung« (Einheit I) 1993 in Santiago de Compostela.Die katholische Kirche gehört dem ÖRK als einzige große Glaubensgemeinschaft nicht an, unterhält jedoch eine ständige gemeinsame Arbeitsgruppe und nimmt an den Vollversammlungen und Weltkonferenzen des ÖRK durch offizielle Beobachter teil. - Publikationen: »Ecumenical News International« (wöchentlich; auch als französischsprachige Ausgabe); »One World« (monatlich); »Ecumenical Review« (vierteljährlich).Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:Ökumenischer Rat der Kirchen: Auf dem Weg zur Einheit
Universal-Lexikon. 2012.